Pressemitteilung zur aktuellen Bildungspolitik vom 18.05.2010

Pressemitteilung zur aktuellen Bildungspolitik

der bayerischen Staatsregierung

 

Die GRÜNEN im Kreisverband Bayreuth-Land kritisieren die Kürzungen im Bildungsbereich seitens der bayerischen Staatsregierung. Die geplanten Kombiklassen in den bayerischen Grundschulen können zwar die Schließung von kleinen Dorfschulen verhindern. Bei einer Klassengröße über 15 Schüler bestehe aber überhaupt keine Veranlassung, dieses Klassenmodell einzuführen. Die Mindestklassengröße sollte verbindlich (15 Schüler) und bayernweit einheitlich sein.

 In der Grundschule Betzenstein/Plech, in der die Klassenstärke auf 19 Schüler pro Klasse im nächsten Jahr anwachsen wird, seien Kombiklassen nicht erforderlich, so Johannes Hofmann vom Kreisvorstand. Dort gehe es nur darum, eine Lehrerstelle, die wegen Altersteilzeit frei wird, aus Kostengründen nicht neu zu besetzen. Die von der bayerischen Staatsregierung angekündigten 1000 neuen Lehrerstellen können nach Kultusminister Spaenle (CSU) nun doch nicht geschaffen werden. Wenn aber schon die bestehenden Stellen nicht mehr erhalten werden können, scheint unser Freistaat seine elementaren Aufgaben nicht mehr erfüllen zu können, so die Meinung der Grünen im Kreisverband Bayreuth-Land. Ein weiteres Beispiel sei der Ausfall ganzer Schultage an Schulen in der Region. Reservelehrer für krankheitsbedingten Ausfall gebe es kaum noch, erklärte Kreisvorstandsmitglied Willibald König-Zeußel. Es stellt sich auch die Frage, ob der Freistaat Geld spart, wenn Lehrer nach dem Studium arbeitslos werden und auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Die kostenintensiven Studienplätze an den Universitäten müssen auch aus Steuergeldern finanziert werden. Vorstandssprecherin Renate van de Gabel-Rüppel fordert die Verantwortlichen auf, den nach der bayerischen Verfassung garantierten Anspruch auf Bildung nicht fallen zu lassen. Die Bildung unserer Kinder sei das Kapital unserer Zukunft!

 

Fazit: Bildung gehört nach der bayerischen Verfassung zur Grundversorgung der Bürger. Es kann nicht so weitergehen, dass Unterrichtsstunden bzw. ganze Unterrichtstage ausfallen. Kombiklassen sollen demnach nur einem positiven Zweck, z.B. dem Erhalt der Dorfschulen bei Klassengrößen unter 15 Schülern, dienen und nicht dem Einsparen von verfassungsrechtlich garantierten Leistungen des Staates.